Artikel 35 Der internationale vorläufige Prüfungsbericht
Der internationale vorläufige Prüfungsbericht stellt für jeden Anspruch fest, ob dieser Anspruch die Merkmale der Neuheit, des Beruhens auf einer erfinderischen Tätigkeit (Nichtoffensichtlichkeit) und der gewerblichen Anwendbarkeit erfüllt. Außerdem wird der relevante Stand der Technik angegeben.
Artikel 35 PCT
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